Fahrer (volljährig)Sorgeberechtigte/-rBevollmächtigte/-r


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    ACVADACADMVAvDDMVSonstigekein (zzgl. 4,00€ Tagesversicherung)

    Haftungsverzicht:
    Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. Die Erziehungsberechtigen, wenn diese nicht anwesend sind, Jugendleiter/Betreuer, müssen ihrer Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer der Veranstaltung in vollem Umfang nachkommen. Der Aufenthalt ist nur in den Wartezonen und in den eigens ausgewiesenen Zuschauerbereichen gestattet. Dies gilt auch für die Begleitpersonen von Teilnehmern. Sind keine Zuschauerzonen besonders ausgewiesen, dürfen sich Begleitpersonen nur hinter der Umzäunung aufhalten. Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
    Sie, bzw. die Erziehungsberechtigten tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch das von ihnen benutzte Kart verursachten Schäden,soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

    Haftungsausschluss:
    Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
    Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
    – die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
    – den Promoter/Serienorganisator,
    – den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber,
    – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    – den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
    – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen allerzuvor genannten Personen und Stellen, außerfür Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
    gegen
    – die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
    – den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/-läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oderfahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
    Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche ausjeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
    Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.


    Mit der Abgabe der Nennung wird die Zustimmung erteilt, dass vom Sportler Name, Vorname, Ortsclub auf den Ergebnislisten sowie Bilder und Videos vom Rennen und der Siegerehrung auf der Veranstaltung und auf den Internetauftritten des Veranstalters sowie in der Tagespresse veröffentlicht werden dürfen.


    Mit der Absendung dieser Nennung versichert der Anmeldende, für die minderjährige Fahrerin oder den minderjährigen Fahrer entweder allein sorgeberechtigt zu sein oder in Vollmacht für den oder die anderen Sorgeberechtigten zu handeln. Die absendene Person stellt den im obigen Haftungsverzicht/Haftungsausschluß benannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzansprüchen der Sorgeberechtigten frei.


    Dem Anmelder ist bewusst, dass diese Online-Nennung nur bei rechtzeitigem Zahlungseingang des Nenngeldes auf dem Konto des Veranstalters gültig ist und stellt sicher, dass das Nenngeld in Höhe von 10,00€ (zzgl. ggfs. 4,00€ Tagesversicherung) bis spätestens 01.09.2023 auf dem Konto des Veranstalters eingeht. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist für die Teilnahme eine Nennung vor Ort erforderlich. Bei Nichtteilnahme besteht kein Rückerstattungsanspruch des Nenngeldes. Das Nenngeld wird auf folgendes Konto überwiesen: Kontoinhaber: MC Jena e.V. - IBAN: DE78 8305 3030 0018 0417 87 - Verwendungszweck: Nenngeld Thüringen Pokal 2023 - JK, Fahrer-Vor und Nachname, Klasse.